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GDPdU = Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen
»Durch die im Rahmen des Steuersenkungsgesetzes vom 23.10.2000 festgelegten Änderungen der Abgabenordnung erhält die Finanzverwaltung ab dem 1.1.2002 im Rahmen von Betriebsprüfungen weitgehende Zugriffsrechte auf die Datenverarbeitungs-Systeme von Unternehmen.«
»Im Rahmen der digitalen Betriebsprüfung nach den GDPdU-Anforderungen müssen die Daten der Finanzbuchhaltung oder anderer steuerlich relevanter Systeme auch nach Jahren noch im ursprünglichen Originalzustand bereitgestellt werden. Trotz der inzwischen bekannten Situation und der "Eingewöhnungszeit" seit Einführung der GDPdU im Jahr 2002 können jedoch immer noch nicht alle Systeme diese Anforderungen erfüllen.«
Quelle: GDPdU Portal
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